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25.01.2019
Redebeitrag des Fraktionsvorsitzenden Heiko Tadge zum Antrag der Grünen-Fraktion auf Beschluss einer Resolution zur sofortigen Abschaltung des Kernkraftwerkes Grohnde
Lassen Sie mich einleitend festhalten, dass der Ausstieg aus der Atomenergie auf Bundesebene in breitem Konsens beschlossen wurde. Diese Grundsatzentscheidung wird auch von der CDU mitgetragen.
Ohne die Zustimmung Angela Merkels und der CDU wäre das gar nicht durchsetzbar gewesen.
Dieser Atomausstieg fordert Deutschland aber auch enorme Kraftanstrengungen ab, um die Energieversorgung sowohl in der Abdeckung der Grundlast aber insbesondere in der Abdeckung von Spitzenlasten weiterhin verlässlich sicherzustellen.
Um einen geordneten Übergang in eine sichere Stromversorgung ohne Atomkraft erzielen zu können, wurden die Laufzeiten der deutschen AKWs 2011 abgestuft festgeschrieben.
Das Betriebsende eines AKWs wird durch folgende Faktoren bestimmt:
- erzeugte Elektrizitätsmenge und
- festgelegtes Laufzeitende.
Bis 31.12.2022 müssen alle AKWs vom Netz genommen sein. Für das Kernkraftwerk Grohnde wurde der letztmögliche Abschalt-Termin auf den 31.12.2021 festgelegt.
Da aber - wie soeben erläutert - auch geleistete Elektrizitätsmengen den Abschaltzeitpunkt beeinflussen, hat das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit nach Auswertung der bisher erzeugten Strommengen im Bundesanzeiger bekanntgegeben (BAnz AT 15.02.2019 B11):
„Das Kernkraftwerk Grohnde (KWG) hatte zum 31. Dezember 2018 eine verbleibende Reststrommenge von 3 340,09 GWh. Für diese verbleibende Elektrizitätsmenge ergibt sich gemäß § 7 Absatz 1c des Atomgesetzes eine voraussichtliche Restlaufzeit von weniger als sechs Monaten.“
Aus diesem Grund macht der eingebrachte Resolutionsentwurf überhaupt keinen Sinn und ist unserer Meinung nach überflüssig, denn das Kernkraftwerk Grohnde wird aller Voraussicht nach bereits in Kürze vom Netz genommen.
Meine Damen und Herren,
die bevorstehende Europawahl lässt die Vermutung aufkommen, dass die Antragsteller hier noch einmal ihr parteipolitisches Urprofil klar nach außen tragen wollen - wohlwissend, dass eine solche Resolution zu diesem Zeitpunkt verpufft.
Im Übrigen kann eine Resolution - wenn überhaupt - nur Wirkung erzielen, wenn sie erstens zum richtigen Zeitpunkt gefasst- und zweitens von einer breiten Mehrheit getragen wird. Beides ist hier nicht der Fall, denn Wahlkampfhilfe dürfen unsere politischen Mitbewerber von uns nicht erwarten.
Es geht hier heute nicht um den Atomausstieg – der ist beschlossen, der steht fest.
Der Atomausstieg muss aus Gründen der Energiesicherheit jedoch geordnet und verlässlich_organi-siert erfolgen können. Eben genauso, wie er auf Bundesebene beschlossen und geplant wurde.
Daher wird die CDU-Fraktion dem vorliegenden Resolutionsentwurf heute nicht zustimmen.